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Zum Verantwortungsbegriff

(offene Quellen)

  • Pascal, Pensees, ed. Brunschwig, vi, no. 347 (Cassirer p. 214),
  • Bernard Williams, Shame and Necessity,
  • J. R. Lucas, Responsibility.
  • Wichtig: M. Mauss, Une Categorie de l'esprit humain: la notion de personne, celle de 'moi' (1936), in Sociologie et Anthropologie, Paris 1950, 331-362.
  • Siehe ansonsten auch Plato, Resp. 617E; Aristoteles, Nic. Eth. 1113b und 1114a;
  • Nietzsche, Gen. d. Moral II.
  • Zum Sündenfall insbes. Augustinus, de lib. arb. 3,21 und 17, de trin.12,9, de musica 6,30 (!). Dazu auch R. J. O'Connell, The Plotinian Fallof the Soul in St. Augustine, Traditio 19, 1963, 1-35.
  • Zur entsprechenden theol. Diskussion im 17. Jh. siehe die Bulle 'ineminenti'.

Zur modernen Debatte:

  • Franz Xaver Faufmann, Der Ruf nach Verantwortung, Freibg. 1992,
  • H. Lenk, Sozialphilosophie und Technik, Ffm 1982,
  • P. T. Geach, R. Spaemann et al., Persönliche Verantwortung, Köln 1982,
  • O. Höffe, Schulden Menschen einander Verantwortung? Skizze einer fundamentalethischen Legitimation. In: E.-J. Lampe (Hg.), Verantwortlichkeit undRecht. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie 14, 1989, 12-35,
  • K. O. Apel, Diskurs und Verantwortung, Frankfurt 1990,
  • G. Picht, Wahrheit, Vernunft, Verantwortung: Philosophische Studien, Stuttgart 1969,
  • Wichtig: H. Geser, Organisationen als soziale Akteure, Zeitschr. für Soziologie19, 1990, 401-417.

(Debatte kurzer Textstellen zur Orientierung)

Jansenisten vs. Jesuiten

Jansenius unterscheidet in seinem Kontroversen 'Augustinus' zwischen fleischlichenAntrieben, delectatio carnalis (i.e. concupiscentia), undnicht weniger anlagebedingter und determinierter delectatio caelestis odercaritas. Die Frage ging dabei nach der augustinischen Gnadenlehre.Ein solches Modell von den Antrieben zum Guten und Bösen mußte denJesuiten verfehlt erscheinen, da sie von der menschlichen Freiheit mehrerwarteten: ein Handelnder kann nicht gut sein, nur weil ihn statt der einen treibenKraft eine andere, ebenfalls durch Gott vorher in ihn gelegte, antreibt.Descartes steht hier auf der Seite seiner Lehrer (Arnaulddagegen war Jansenist).

Hans Jonas schreibt bemerkensweiser in recht Jansenistischer Manier, 'erst das Gefühl der Verantwortung' werde 'uns seinethalben (um eines anderen willennämlich) handeln machen'. Er behauptet, 'daß es dieses Gefühl mehrals irgend ein anderes ist, welches eine Willigkeit in uns erzeugen kann, den Anspruch des Objektes auf Existenz durch unser Tun zu unterstützen' (Das Prinzip... p.170). Natürlich ist dies auch als eine Antwort auf die strikte Trennung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik gemeint (Studienausgabe p. 79). Hannah Ahrendt spricht (Vita Activa, p. 91) einem bloßen Verantwortungsgefühl die Möglichkeit jeder Öffentlichkeit ab. Dafür, daß Verantwortung ein Gefühl ist, spricht aber Agnes Hellers These, Gefühl sei wesentlich 'involviert sein'.

Verantwortungsethik vs. Gesinnungsethik

(Bemerkungen)

Wichtiger früher Vertreter einer Gesinnungsethik ist wohl (auch) Peter Abaelard: Er ist erstens dafür bekannt, in seiner Ethica eine erste theoretisch begründete Gesinnungsethik geliefert zu haben, zweitens weist er in seinen logischen Schriften immer wieder auf folgendes hin: Gegenstand intensionaler Operatoren (wie möglich sein, Wollen, Handeln) sind stets Sätze - und zwar dicta propositionis, als quasi-nomen, d.h. de dicto zu verstehen. (Siehe aber die Abschnitte zu Topik und Categoriae in der Dialectica, wo auch Modalitäten sec. conpositionem auf 'res' bezogen werden.)
(auf Abaelards Ethica kann all dies erst durch genauer prüfende Lektüre bezogen werden!)

(Zu Webers 'Wissenschaft' und 'Politik als Beruf')

In diesem Kontext interessieren hauptsächlich Webers Bemerkungen zum Beruf der Wissenschaft. Er eröffnet seinen Vortrag zwar mit dem Zugeständnis, daß gute Wissenschaft nur mit Leidenschaft zu betreiben sei. Ein leidenschaftsloser Forscher 'bleibe der Wissenschaft nur ja fern' (p. 6). Allerdings komme es gerade dann hauptsächlich darauf an, 'rein der Sache' zu dienen (p. 7). Hauptgegner Webers scheint gerade der Wissenschaftler zu sein, der glaubt, als Wissenschaftler politisch wirken zu können oder gar sollen (p. 18).

(hinsichtlich einer Verantwortung des Wissenschaftlers noch einmal genau lesen!)

Während in der Wissenschaft noch diejenigen zu Webers Gegnern gehörten, die (a) Eingebung und Leidenschaft nicht klar als ein sich verlieren in der Sache erkennen, und (b) aus Sacherkenntnissen weltanschauliche Anleitungen ableiten zu können glauben, verhält es sich im Vortrag zur Politik anders. Webers Kontrastfigur zum Politiker ist zwar auch, wie oft bemerkt, der 'Heilige', der nach der Bergpredigt handelt, aber auch der Beamte. Der Beamte zeichnet sich durch eine Qualität positiv aus, die dem Wissenschaftler zugute käme: 'sine ira et studio' seines Amtes zu walten. Gerade darin unterscheidet sich von ihm der Politiker.

Parteinahme, Kampf, Leidenschaft - ira et studium - sind das Element des Politikers (p. 53).

Eben aufgrund dieser Eigenschaften steht der Politiker unter dem Prinzip der Verantwortung.

Ehre des politischen Fühers, also: des leitenden Staatsmannes, ist dagegen gerade die ausschließliche Eigenverantwortung für das, was er tut, die er nicht ablehnen oder abwälzen kann und darf (ebd.).

Dieses Verantwortungsprinzip steht wohlgemerkt noch nicht im Gegensatz zu einer Gesinnungsethik. Es ist gerade der Beamte, von dem man fordern würde, ohne Gesinnung zu handeln, gerade weil er ja die Verantwortung auch nicht trägt. Im Gegenzug erscheint Politik da, wo sie gesinnungslos betrieben wird, als verantwortungsloses Geschäft von Beamten ('Stellenjägerorganisationen', p. 66f.).
Vom Wissenschaftler wiederum war gefordert, Verantwortung nicht (als Wissenschaftler) übernehmen zu wollen, da Verantwortlichkeit weniger mit wissenschaftlichem Sachverstand, sondern mit Weltanschaung zu tun habe.Gemeinsam haben Wissenschaftler und Politiker, daß ihre gesunde Leidenschaft eine solche 'im Sinn von Sachlichkeit' ist (p. 74, 7). Allerdings ist es für den Politiker mit solcher Sachlichkeit nicht getan.

Sie macht nicht zum Politiker, wenn sie nicht, als Dienst an einer 'Sache', auch die Verantwortlichkeit gegenüber ebendieser Sache zum entscheidenden Leitstern des Handelns macht (p. 74).

Damit ist so viel gesagt, wie daß der Politiker sich vor der Sachen, der er sich hingibt, zu verantworten habe. Diese 'Sache' kann naheliegenderweise die res publica sein. Darin liegt auch der Grund, warum sich der Wissenschaftler sich nicht vor seiner Sache verantworten muß: die 'öffentliche Sache' ist nicht seine Sache.
Trotz dieses Unterschieds folgt jedoch für beide daraus dasselbe: sie brauchen Augenmaß für je ihre Sachlichkeit (p. 74, 7). Während es zwar für den Politiker wie für den Wissenschaftler die Leidenschaft zur jeweiligen Sache ist, die sie allererst zu ihrem Beruf beruft, ist sie nicht mehr unter den Kategorien zu finden, die dann über die Güte der wissenschaftlichen oder politischen Tätigkeit zu entscheiden erlauben. Die beiden 'Todsünden auf dem Gebiet der Politik' sind 'Unsachlichkeit und - oft, aber nicht immer damit identisch - Verantwortungslosigkeit' (p. 75). In der Formulierung wird deutlich, daß Verantwortung in der Politik eine Folge der ihr spezifischen Sachlichkeit ist.
Die Sachlichkeit, die vom Wissenschaftler gefordert wird, dürfte analoge Folgen haben. Dies hängt nur davon ab, was denn eigentlich die Sache des Wissenschaftlers ist. In diesem Kontext müßte darunter diejenige Sache verstanden werden, der der Wissenschatler sich hingibt, also wahrscheinlich die Wahrheit. Weber diskutiert verschiedene Antworten auf die Frage nach dem Sinn der Wissenschaft, die er alle verwirft: 'Weg zum wahren Sein', Weg zur wahren Kunst', 'Weg zur wahren Natur', 'Weg zum wahren Gott', 'Weg zum wahren Glück' (p. 13). Das spricht dafür, daß sich die Sache des Wissenschaftlers nicht weiter konkretisieren läßt, ja daß dies gerade der Fehler der 'Kathederpropheten' sei, einer Sache von der Kategorie einer res publica dienen zu wollen (p. 15f.).
Webers Forderung nach Verantwortung in der Politik entspringt also wesentlich der Natur der Sache, der sich ein Politiker hinzugeben hat. Diese ist aber nicht bloß die res publica als eine Ansammlung von Menschen und Gebäuden, sondern näher bestimmt die 'Zukunft' (p. 77). Dies ergibt sich wiederum aus der Tätigkeit, der der Politiker verpflichtet ist. Als Politiker zu Handeln heißt: Verhältnisse aktiv gestalten. Aus solchen Handlungen erwachsen ungleich mehr zurechenbare Folgen als für wissenschaftliche Erkenntnishandlungen. Statt der res publica kann man geradezu das Handeln selbst als die Sache des Politikers ansehen, sowie das Erkennen als die Sache des Wissenschaftlers. Verantwortung für das Handeln selbst zu haben, heißt dann, Verantwortung für die Zukunft zu haben. Eine solche Verantwortung wächst mit der Freiheit, zu gestalten. Weniger klar ist jedoch, was es heißen kann, Verantwortung vor dem Handeln selbst oder der Zukunft zu haben.
Die bekannte Diskussion, die die Ethik der Bergpredigt von der Verantwortungsethik abgrenzt, folgt bei diesem Stand der Problemlage. Es war bereits zu sehen, daß die Verantwortung aus zwei Eigenarten der politischen Leidenschaft erwächst: (1) politische Leidenschaft hat sich, um der Sachlichkeit willen und aufgrund der Natur ihrer Sache, vor dieser zu verantworten und (2) politische Leidenschaft ist tätig in dem Sinne, daß sie in eindeutig zurechenbarer Weise die Sache ihrer Leidenschaft für die Zukunft gestaltet.
Wissenschaftliche Verantwortlichkeit müßte analog gefordert werden, sofern (1) sie mit der Forderung nach Sachlichkeit aus der Spezifik ihres Objekts ensteht oder (2) die Sache, der sie dient, auch von ihr in ähnlich starkem Sinne gestaltet wird.

Zum Begriff der Verantwortung

Rein sprachgeschichtlich muß klar sein, daß wir ein Wort gebrauchen,das Descartes und erst recht Augustinus fremd war. Das frz. responsabilité ist erstseit dem 18 Jh. in Gebrauch, als es aus dem englischen übernommen wurde. DieKonstruktion des Wortes responsabilitas als Nominalform zu respondere ist freilich recht naheliegend (das entspr. arabische mas'ulia wird aus dem Verb sa'ala für'fragen' gewonnen). Gegenüber traditionelleren Gefühlen wie Schuld, Gewissen, Sorge (die sich denn auch bei Heidegger wiederfinden, der bekanntlich ein sehr guter Kennerdes Augustinus war) und Disziplin, Pflicht, Haftung, Ehrbarkeit, Sittlichkeit, die alle mehr oder weniger privat oder in Zwiesprache mitdem Schöpfer empfunden werden können, scheint Verantwortung eine wesentlichZwischenmenschliche, soziale Ebene zur Grundlage zu nehmen.
Genauso wie sich Antworten zu einer Frage verhält, steht auch das Ver-antworten zu einer Anschuldigung. Grimms Wörterbuch bestimmt 'verantworten' noch als 'verstärktes Antworten', etwa in juristischen Kontexten. So wie das Antworten auf eine Frage (im Gegensatz zur Zurückweisung) ihre Akzeptierung bedeutet, bedeutet Verantwortung auch gemäß dieser Begrifflichkeit bereits ein Anerkennen der Schuldfrage.
Wäre Verantworten allerdings nur ein Antworten, so ginge ihm die Spontaneität bzw. Freiheit ab: Denn Antworten ist, allgemein gefaßt, reagieren.

Zur logischen Struktur

Zur logischen Struktur der Verantwortung läßt sich sagen, daß das Verb'verantworten' wenigstens transitiv ist, aber eine Vielzahl anderer Parameter zuläßt.

Jemand verantwortet qua Inhaber einer Rolle eine Tat vor einem oder mehreren anderen.

Der Verantwortliche

Dabei kann zunächst der Verantwortungsträger eineaktive Rolle spielen, indem er Verantwortung trägt oder übernimmt, aber auch eine passive, indem er zur Verantwortung gezogen wird. Dem entspricht der Unterschied zwischen einer Verantwortungsübernahme vor oder nach Eintreten vonFolgen einer Entscheidung. Prägnanter kann dieser Unterschied noch durch dasBegriffspaar Risikoübernahme vs. Rechenschaftspflicht ausgedrückt werden.
Wird Verantwortung übernommen, somuß dies nicht nur durch (im Prinzip freie) Entscheidung, sondern auch gewissermaßen aufrichtig geschehen. Insbesondere wer Verantwortung im vorhinein,für etwas erst zu erledigendes, übernimmt, muß das zu verantwortendeals 'seine' Angelegenheit betrachten wollen. Man könnte dies etwa eineverantwortliche Gesinnung nennen. Die vorgängige Verantwortungsübernahme soll hier im Vordergrund stehen.

Wenn wir primär an die Rechtsverhältnisse denken, dann hat (...) der Begriff der Verantwortung eine doppelte Verengung, die nicht den Verantwortungsbegriff als solchen bestimmen sollte (Schäfer p. 84).

(Diese doppelte Verengung ist: (1) Verantwortung basiere auf festgesetzten Normen, (2) Verantwortung ergebe sich nur im Nachhinein.)
Der von uns gefßte Begriff läßt sich präziser 'Verbindlichkeit' nennen. Verbindlichkeit ensteht also zunächst dort, wo Menschen sich Entscheidungen zu eigen machen. Nur dort allerdings impliziert sie die Einheit eines die Entscheidungfällenden menschlichen Subjekts.

Die Rede von Verantwortung [verlangt] immer den Bezug auf ein autonomes Subjekt (Schäfer p. 89).

Daß sich Menschen eine Entscheidungderart zu eigen machen, ist allerdings nur Voraussetzung dafür, daß von ihnen erwartet werden kann, ihre anderen Eigeninteressen 'gegenüber den berechtigten Interessen Dritter oder auch allgemeinen ethischen Normen zurückstellen' (F-X Kaufmann p. 79). Kollektive Verantwortung (als von Institutionengetragen) entsteht erst dort, wo Menschen sie dritten zuschreiben.Die zugeschriebene Verantwortung ist im wesentlichen solche in juristischem Sinne. (mehr personell zugeschrieben wird etwa Schuld; Verantwortung können nicht zuletztjuristisch per Gefährdungshaftung alle Arten von nichtpersonellen Entscheidern tragen.)
Interessant ist auch der Gedanke, der offenbar bei Georg Picht zu finden ist, daß der Adressat der Verantwortung erst durch 'die Aufgaben, die die Geschichte stellt', konstutuiert werde (Wahrheit, Vernunft, Verantwortung, pp. 300ff.).

Rollenverantwortung

Daß Menschennur als Inhaber einer gewissen Rolle Verantwortung tragen würden, läßtsich nicht sagen, wohl aber kann Verantwortung ausschließlich aus einem Rollenverständnis getragen oder zugeschrieben werden. Soziale Rollen scheinennicht nur durch Muster von Rechten und Pflichten definierbar zu sein, sondernauch oder nur durch Zuschreibungsmuster von Verantwortungen. Von Inhabern sogenannterverantwortungsvoller Posten wird oft gerade erwartet, daß sie nicht einevorher bekannte Pflicht erfüllen, sondern daß sie in der Lage sind,eigenständig in Fragen zu entscheiden, deren Folgen sie nicht alleine zutragen haben. Das Gegenstück zur Verantwortung ist somit: Vertrauen. Zumeinem wird Verantwortung aus Vertrauen übertragen und aus Mißtrauen entzogen,zum anderen wird ein Handelnder dann zur Verantwortung gezogen, wenn seine HandlungenFolgen für andere haben, er also quasi 'für die anderen mitentschieden' hatohne deren volles Vertrauen zu genießen.An diesem Verhältnis wird auch deutlich, warum Verantwortung oft gerade nichtMenschen als Individuen übergeben wird, sondern ausschließlich als Inhaberbestimmter Rollen. Von Ärzten und Anwälten pflegt man eine verantwortlicheAusübung ihrer Profession zu erwarten, ohne etwas über sie 'als Menschen' wissen zu müssen. Besonders bedeutsam ist dies für den allerorten prophezeitene-Commerce via Internet, zu dessen Abwicklung sich Firmen anbieten, die nichts als ihrenVertrauenswürdigen Namen bieten, und somit auch Verantwortung für etwaigen Betrug übernehmen, der in diesem Namen geschieht. Selbstverständlich ist hier nichtmehr eine einzige Person Vertrauens- bzw. Verantwortungsträger.

... so zeigt sich, daß sich das Vertrauen in der Regel primär auf eine bestimmteOrganisation (...) bezieht. Erst sekundär bezieht sich das Vertrauen auf die diejengePerson, mit der man es zu tun hat, und die von der Organisation mit der Erbringung bestimmterLeistungen beauftragt bzw. ermächtigt worden sind (F. X. Kaufmann p. 83).

Zum sog. Systemvertrauen: Luhmann, Vertrauen, 1968.
Soziale Rollen können zudem auch Verantwortung für die Taten andererMenschen mit sich bringen, etwa von Untergebenen. In solchen Fällen ist auch der Gegenstand, der verantwortet wird, nicht unmittelbar eine Entscheidung des Verantwortlichen.

Das Verantwortete

Daß Verantwortung wesentlich Verantwortung für etwas anderes ist, stelltHans Jonas in den Vordergrund, indem er definiert:

Verantwortung ist die als Pflicht anerkannte Sorge um ein anderes Sein, die bei Bedrohung seiner Verletzlichkeit zur 'Besorgnis' wird (p. 391)

Die 'Sorge um ein anderes Sein' muß hier vielleicht nicht wörtlicher genommenwerden als die 'Bedrohung der Verletzlichkeit'. Auffällig ist aber, daß Jonasan Objektstelle offenbar nur anderes 'Sein' zuläßt, was zumindest eine eigenwilligeSprachregelung darstellt. Statt für seiende Dinge Verantwortung zu übernehmenund übertragen tut man dies viel natürlicher und häufiger für Entscheidungen. Es sind dies aber verschiedene Arten, von Verantwortung zu reden: Jonasgebraucht 'Verantwortung' wie 'Liebe' oder 'Fürsorge'. Wenn nach diesem Verständnis jemand für seine Kinder verantwortlich ist, so heißt das, er ist an ihrem Wohlergehen interessiert. Landläufigerweise kann man aber noch in ganz andererWeise für seine Kinder verantwortlich sein, weil man nämlich der ursächlicheGrund ihres Dasein ist, oder weil man bezahlen muß, wenn sie in allzu jungen Jahrenbeim Stehlen erwischt werden (muß man das?). Andererseits, wieder im landläufigenSinne, trägt man Verantwortung oft für Taten und Entscheidungen, die einemnicht gerade am Herzen lagen, geschweige denn, man könne hier von 'Liebe' oder'Fürsorge' sprechen. Kurz: Trotz des passenden Titels ist das Buch von Jonasoffenbar irrelevant.
Recht hat Jonas aber mit dem folgenden: Worüber Menschen immer Macht haben (nur) dafür sind sie auch verantwortlich. Die Forderung nach (vorgängiger) Übernahme von totaler Verantwortung Verantwortung fordert zugleich ein Streben nach Macht. Außerdem: auch Macht hat man primär über Ereignisse, sekundär über Dinge (Prauss).
(Siehe zu Jonas p. 37, 180-200, 253f.)
Ich möchte hier viel lieber festhalten: Was verantwortet wird, sind im weitestenSinne Sachverhalte, also 'daß unsere Kinder keine Zukunft haben' oder 'daßder Schlüssel im Schloß steckte', im engeren und korrekteren Sinne HandlungenHandlungsentscheidungen oder noch besser: Risiken. Verantwortung spielt eine Rolle

... notorisch immer dort, wo etwas schiefgegangen ist (Schäfer p. 83).

Auffällig ist (nach Schäfer, ebd.), daß wir auch für Unterlassungen verantwortlich machen, und zweitens nur für solches, das vermeidbar gewesen wäre.
Eine verantwortliche Entscheidung besteht in einem intendierten Sachverhalt, der in eine Reihe weiterer Sachverhalte gestellt wird. Diese weiteren Sachverhalte sind etwa das Machen von Entschuldigungen, das Einhalten von Folgeverpflichtungen, das Haben eines schlechten Gewissens oder das Suchen nach AUswegen im Fall des Scheiterns. Eine Entscheidung zu verantworten, heiß, diese weiteren Handlungen im Falle des Falles auf sich zu nehmen. Nicht zuletzt dadurch können nur integre, persistente Personen etwas verantwortlich entscheiden. Entscheidungen überhaupt fällen zu können, setzt eine zugrundeliegende Instanz voraus, die gewissen Forderungen entsprechen muß. Das Entscheider rational seien, ist insofern nicht eine empirische Annahme der mathematischen Entscheidungstheorie, sondern liegt bereits im Begriff des Entscheidens. Der Verantwortliche ist im wesentlichen ein Entscheider, und als erfolgreicher solcher muß er einheitlich und kohärent beschreibbar sein.
Das Objekt der Verantwortung läßt sich auch als ein dictum im Gegensatz zu einer res charakterisieren. Der Unterschied der beiden Haltungen zu den eigenen Verhaltungen: (1) secundum conpositionem = de dicto oder secundum divisionem = de re entspricht dem zwischen einer Verantwortungsübernahme in den Grenzen der Gesinnung oder auch für die Folgen. Der Gesinnungsethiker ist's zufrieden, wenn das dictum propositionis, auf das in seiner Selbstbeschreibung seine Verhaltung als Wunschresultat abzielt, gut ist. Der Verantwortungsethiker qua Konsequentialist fordert eine offene Handlungsbeschreibung, die bei Eintreten übler Nebenfolgen erweitert werden kann, so daß der Handelnde auch diese dann zu verantworten hat. Einem solchen Verantwortungsethiker gegenüber kann sich niemand auf die gute Selbstbeschreibung seines Handlungsziels berufen. Er hat damit zu rechnen, daß andere seine Handlungsziele mit gleichem Recht anders beschreiben. Das heißt: sein Handlungsziel ist ein Zustand der Welt de re, nicht de dicto.

Der Begriff des Unbewußten weist auf ein Mißverhältnis zwischen dem Intendierten und dem zu Verantwortenden hin: Zwar habe nicht ich bewußt x intendiert, aber ich habe die Möglichkeit, mir eine unbewußte Intention zuzuschreiben, die dann in den Rahmen des von mir Verantworteten fällt. Vgl. Finkelstein.

Vor wem oder was verantwortet wird

Verantwortung setzt auch ein Asymmetrisches Verhältnis voraus zwischen dem Verantwortlichen und der Instanz, vor der er sich zu verantworten hat.Christian Müller betont dies in seinem Betrag zu A. Piepers Geschichte der neueren Ethik, Bd. 2:

Verantwortung hat nur dort einen Sinn, wo, was sich verantworten muß, nicht zugleich Instanz der Verantwortung ist (p. 105)

Weischedel fordert, da Verantworten ein sprachlicher Vorgang sein müsse, die Sprachfähigkeit der Instanz (Weischedel, Das Wesen der Verantwortung). Damit kommen für ihn nur Gott, andere Menschen, der Verantwortliche selbst oder ein idealer Partner eines Selbstgespräches (Grund-Ich) in Frage.

Der Begriff conscientia steht uesprünglich für die unmittelbare Wahrnehmung des 'Gesetzes des Geistes' (vgl. Ryle). In säkulariserter Form bietet Schäfer ähnliches:

Der Mensch hat Verantwortung vor einer (hier nicht näher spezifizierten) Instanz, die ihn als geschichtliches Wesen, als Akteur der Geschichte betrifft (Schäfer p. 85).

Dahinter steht:

  1. Das Gesetz Gottes wird durch 'die Geschichte' oder 'die Kultur' abgelöst,
  2. Das Haben von Verantwortung vor der 'Geschichte' konstituiert die Form des Handelns.

Risiko und Gefahr

Der Verantwortungsbegriff läßt sich anhand eines weiteren Paares vonkomplementären Begriffen erläutern: Risiko und Gefahr. Unter Risiko wirdim allgemeinen (oder wenigesten am vernünftigsten) eine Bedrohlichkeitgesehen, die kalkulierbar ist und der bewußt entgegengesehen wird, Gefahrals Gegenbegriff dazu bezeichnet eine Bedrohung, die 'von außen' kommt. Anders gesagt:Risiken sind verantwortbare Gefahren (F. X. Kaufmann p. 33: 'domestizierte Gefährdungen').

Entweder wird der etwaige Schaden als Folge der Entscheidung gesehen, also auf dieEntscheidung zugerechnet. Dann sprechen wir von Risiko, und zwar vom Risikoder Entscheidung. Oder der etwaige Schaden wird als extern veranlaßt gesehen,also auf die Umwelt zugerechnet. Dann sprechen wir von Gefahr (Luhmann, Soziologie desRisikos, p. 31)

Indem die Übernahme von Verantwortung auch diejenige von Risiken implizieren kann,wird auch der wesentliche Unterschied zur einfachen Pflichterfüllung deutlich.

Verantwortungsvolle Aufgaben sind dem Allgemeinverständnis nach solche, bei deneneine bloße Pflichterfüllung nicht genügt (...) Die Zuschreibung von Verantwortung beinhaltet also das Vertrauen in die Fäigkeiten der betreffendenPerson oder Personengruppe, eine hinsichtlich des Lösungweges nicht näherbestimmte Aufgabe 'angemessen' oder 'erfolgreich' zu lösen (F. X. Kaufmann p. 45)

Verantwortung unterscheidet sich darin von einer gewöhnlichen Pflicht, daßdem Verantwortenden nicht eine Handlungsanweisung gegeben wird, sondern eine Entscheidungüberlassen, oder ein Risiko übertragen. Sie kommt also gerade dort ins Spiel,wo keine Regeln feststehen (siehe mein Aufsatz zur sog. Mikropolitik). In gewissem Sinne ist Vorschreiben (von Verhaltungen) das Gegenteil von Zuschreiben (von Entscheidungen).In diesem Sinne ist Verantwortungsübernahme geradezu supererogatorisch, und dieseIntuition scheint auch Hans Jonas zu haben, wenn er sie als Gegenstück zurherkömmlichen Ethik fordert. Vor allem aber ist festzuhalten, daß auch wissenschaftliche Professionalisierung mit der Übernahme von Verantwortung qua Entscheidungskompetenzeinhergeht.

Sowohl Träger und Gegenstand der Verantwortung als auch das Thema begründen sich aus der Spezifik von Manchtverhältnissen. Nur genau das, was Macht haben kann, trägt Verantwortung (und haben isolierte Individuen Macht?), und diese Macht bestimmt den Bereich ihrer Verantwortung. Dazu wäre noch mehr zu sagen, insbesondere zur logischen Struktur von Machtverhältnissen (Searle, Balzer, Foucault, Luhmann).

Dies also kann als Ertrag dieser kleinen Untersuchung gelten: Verantwortlichkeit setzt also schon allein deswegen Freiheit voraus, weil sieAttribut von Entscheidungen ist. Urprünglich genommen bedeutet Verantwortlichkeitdie stellvertrentende Aneignung von Zielen und damit die Bereitschaft zur Übernahme von Risiken.


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