Loading...
|
|
|||||
Zum Verantwortungsbegriff(offene Quellen)
Zur modernen Debatte:
(Debatte kurzer Textstellen zur Orientierung) Jansenisten vs. JesuitenJansenius unterscheidet in seinem Kontroversen 'Augustinus' zwischen fleischlichenAntrieben, delectatio carnalis (i.e. concupiscentia), undnicht weniger anlagebedingter und determinierter delectatio caelestis odercaritas. Die Frage ging dabei nach der augustinischen Gnadenlehre.Ein solches Modell von den Antrieben zum Guten und Bösen mußte denJesuiten verfehlt erscheinen, da sie von der menschlichen Freiheit mehrerwarteten: ein Handelnder kann nicht gut sein, nur weil ihn statt der einen treibenKraft eine andere, ebenfalls durch Gott vorher in ihn gelegte, antreibt.Descartes steht hier auf der Seite seiner Lehrer (Arnaulddagegen war Jansenist). Hans Jonas schreibt bemerkensweiser in recht Jansenistischer Manier, 'erst das Gefühl der Verantwortung' werde 'uns seinethalben (um eines anderen willennämlich) handeln machen'. Er behauptet, 'daß es dieses Gefühl mehrals irgend ein anderes ist, welches eine Willigkeit in uns erzeugen kann, den Anspruch des Objektes auf Existenz durch unser Tun zu unterstützen' (Das Prinzip... p.170). Natürlich ist dies auch als eine Antwort auf die strikte Trennung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik gemeint (Studienausgabe p. 79). Hannah Ahrendt spricht (Vita Activa, p. 91) einem bloßen Verantwortungsgefühl die Möglichkeit jeder Öffentlichkeit ab. Dafür, daß Verantwortung ein Gefühl ist, spricht aber Agnes Hellers These, Gefühl sei wesentlich 'involviert sein'. Verantwortungsethik vs. Gesinnungsethik (Bemerkungen) Wichtiger früher Vertreter einer
Gesinnungsethik ist wohl (auch) Peter Abaelard: Er ist erstens
dafür bekannt, in seiner Ethica eine erste theoretisch
begründete Gesinnungsethik geliefert zu haben, zweitens weist er
in seinen logischen Schriften immer wieder auf folgendes hin:
Gegenstand intensionaler Operatoren (wie möglich sein, Wollen,
Handeln) sind stets Sätze - und zwar dicta propositionis,
als quasi-nomen, d.h. de
dicto zu verstehen. (Siehe aber die Abschnitte zu Topik und
Categoriae in der Dialectica, wo auch Modalitäten
sec. conpositionem auf 'res' bezogen werden.) (Zu Webers 'Wissenschaft' und 'Politik als Beruf') In diesem Kontext interessieren hauptsächlich Webers Bemerkungen zum Beruf der Wissenschaft. Er eröffnet seinen Vortrag zwar mit dem Zugeständnis, daß gute Wissenschaft nur mit Leidenschaft zu betreiben sei. Ein leidenschaftsloser Forscher 'bleibe der Wissenschaft nur ja fern' (p. 6). Allerdings komme es gerade dann hauptsächlich darauf an, 'rein der Sache' zu dienen (p. 7). Hauptgegner Webers scheint gerade der Wissenschaftler zu sein, der glaubt, als Wissenschaftler politisch wirken zu können oder gar sollen (p. 18). (hinsichtlich einer Verantwortung des Wissenschaftlers noch einmal genau lesen!) Während in der Wissenschaft noch diejenigen zu Webers Gegnern gehörten, die (a) Eingebung und Leidenschaft nicht klar als ein sich verlieren in der Sache erkennen, und (b) aus Sacherkenntnissen weltanschauliche Anleitungen ableiten zu können glauben, verhält es sich im Vortrag zur Politik anders. Webers Kontrastfigur zum Politiker ist zwar auch, wie oft bemerkt, der 'Heilige', der nach der Bergpredigt handelt, aber auch der Beamte. Der Beamte zeichnet sich durch eine Qualität positiv aus, die dem Wissenschaftler zugute käme: 'sine ira et studio' seines Amtes zu walten. Gerade darin unterscheidet sich von ihm der Politiker. Parteinahme, Kampf, Leidenschaft - ira et studium - sind das Element des Politikers (p. 53). Eben aufgrund dieser Eigenschaften steht der Politiker unter dem Prinzip der Verantwortung. Ehre des politischen Fühers, also: des leitenden Staatsmannes, ist dagegen gerade die ausschließliche Eigenverantwortung für das, was er tut, die er nicht ablehnen oder abwälzen kann und darf (ebd.). Dieses Verantwortungsprinzip steht wohlgemerkt
noch nicht im Gegensatz zu einer Gesinnungsethik. Es ist gerade der
Beamte, von dem man fordern würde, ohne Gesinnung zu handeln,
gerade weil er ja die Verantwortung auch nicht trägt. Im
Gegenzug erscheint Politik da, wo sie gesinnungslos betrieben wird,
als verantwortungsloses Geschäft von Beamten
('Stellenjägerorganisationen', p. 66f.). Sie macht nicht zum Politiker, wenn sie nicht, als Dienst an einer 'Sache', auch die Verantwortlichkeit gegenüber ebendieser Sache zum entscheidenden Leitstern des Handelns macht (p. 74). Damit ist so viel gesagt, wie daß der
Politiker sich vor der Sachen, der er sich hingibt, zu
verantworten habe. Diese 'Sache' kann naheliegenderweise die res
publica sein. Darin liegt auch der Grund, warum sich der
Wissenschaftler sich nicht vor seiner Sache verantworten muß:
die 'öffentliche Sache' ist nicht seine Sache. Zum Begriff der VerantwortungRein sprachgeschichtlich muß klar sein,
daß wir ein Wort gebrauchen,das Descartes und erst recht
Augustinus fremd war. Das frz. responsabilité ist
erstseit dem 18 Jh. in Gebrauch, als es aus dem englischen
übernommen wurde. DieKonstruktion des Wortes
responsabilitas als Nominalform zu respondere ist
freilich recht naheliegend (das entspr. arabische mas'ulia wird
aus dem Verb sa'ala für'fragen' gewonnen). Gegenüber
traditionelleren Gefühlen wie Schuld, Gewissen, Sorge (die sich
denn auch bei Heidegger wiederfinden, der bekanntlich ein sehr guter
Kennerdes Augustinus war) und Disziplin, Pflicht, Haftung, Ehrbarkeit,
Sittlichkeit, die alle mehr oder weniger privat oder in Zwiesprache
mitdem Schöpfer empfunden werden können, scheint
Verantwortung eine wesentlichZwischenmenschliche, soziale Ebene zur
Grundlage zu nehmen. Zur logischen StrukturZur logischen Struktur der Verantwortung läßt sich sagen, daß das Verb'verantworten' wenigstens transitiv ist, aber eine Vielzahl anderer Parameter zuläßt. Jemand verantwortet qua Inhaber einer Rolle eine Tat vor einem oder mehreren anderen. Der Verantwortliche Dabei kann zunächst der
Verantwortungsträger eineaktive Rolle spielen, indem er
Verantwortung trägt oder übernimmt, aber auch eine passive,
indem er zur Verantwortung gezogen wird. Dem entspricht der
Unterschied zwischen einer Verantwortungsübernahme vor oder nach
Eintreten vonFolgen einer Entscheidung. Prägnanter kann dieser
Unterschied noch durch dasBegriffspaar Risikoübernahme
vs. Rechenschaftspflicht ausgedrückt werden. Wenn wir primär an die Rechtsverhältnisse denken, dann hat (...) der Begriff der Verantwortung eine doppelte Verengung, die nicht den Verantwortungsbegriff als solchen bestimmen sollte (Schäfer p. 84). (Diese doppelte Verengung ist: (1)
Verantwortung basiere auf festgesetzten Normen, (2) Verantwortung
ergebe sich nur im Nachhinein.) Die Rede von Verantwortung [verlangt] immer den Bezug auf ein autonomes Subjekt (Schäfer p. 89). Daß sich Menschen eine Entscheidungderart
zu eigen machen, ist allerdings nur Voraussetzung dafür,
daß von ihnen erwartet werden kann, ihre anderen Eigeninteressen
'gegenüber den berechtigten Interessen Dritter oder auch
allgemeinen ethischen Normen zurückstellen' (F-X Kaufmann
p. 79). Kollektive Verantwortung (als von Institutionengetragen)
entsteht erst dort, wo Menschen sie dritten zuschreiben.Die
zugeschriebene Verantwortung ist im wesentlichen solche in
juristischem Sinne. (mehr personell zugeschrieben wird etwa Schuld;
Verantwortung können nicht zuletztjuristisch per
Gefährdungshaftung alle Arten von nichtpersonellen Entscheidern
tragen.) Rollenverantwortung Daß Menschennur als Inhaber einer gewissen Rolle Verantwortung tragen würden, läßtsich nicht sagen, wohl aber kann Verantwortung ausschließlich aus einem Rollenverständnis getragen oder zugeschrieben werden. Soziale Rollen scheinennicht nur durch Muster von Rechten und Pflichten definierbar zu sein, sondernauch oder nur durch Zuschreibungsmuster von Verantwortungen. Von Inhabern sogenannterverantwortungsvoller Posten wird oft gerade erwartet, daß sie nicht einevorher bekannte Pflicht erfüllen, sondern daß sie in der Lage sind,eigenständig in Fragen zu entscheiden, deren Folgen sie nicht alleine zutragen haben. Das Gegenstück zur Verantwortung ist somit: Vertrauen. Zumeinem wird Verantwortung aus Vertrauen übertragen und aus Mißtrauen entzogen,zum anderen wird ein Handelnder dann zur Verantwortung gezogen, wenn seine HandlungenFolgen für andere haben, er also quasi 'für die anderen mitentschieden' hatohne deren volles Vertrauen zu genießen.An diesem Verhältnis wird auch deutlich, warum Verantwortung oft gerade nichtMenschen als Individuen übergeben wird, sondern ausschließlich als Inhaberbestimmter Rollen. Von Ärzten und Anwälten pflegt man eine verantwortlicheAusübung ihrer Profession zu erwarten, ohne etwas über sie 'als Menschen' wissen zu müssen. Besonders bedeutsam ist dies für den allerorten prophezeitene-Commerce via Internet, zu dessen Abwicklung sich Firmen anbieten, die nichts als ihrenVertrauenswürdigen Namen bieten, und somit auch Verantwortung für etwaigen Betrug übernehmen, der in diesem Namen geschieht. Selbstverständlich ist hier nichtmehr eine einzige Person Vertrauens- bzw. Verantwortungsträger. ... so zeigt sich, daß sich das Vertrauen in der Regel primär auf eine bestimmteOrganisation (...) bezieht. Erst sekundär bezieht sich das Vertrauen auf die diejengePerson, mit der man es zu tun hat, und die von der Organisation mit der Erbringung bestimmterLeistungen beauftragt bzw. ermächtigt worden sind (F. X. Kaufmann p. 83). Zum sog. Systemvertrauen: Luhmann, Vertrauen,
1968. Das Verantwortete Daß Verantwortung wesentlich Verantwortung für etwas anderes ist, stelltHans Jonas in den Vordergrund, indem er definiert: Verantwortung ist die als Pflicht anerkannte Sorge um ein anderes Sein, die bei Bedrohung seiner Verletzlichkeit zur 'Besorgnis' wird (p. 391) Die
'Sorge um ein anderes Sein' muß hier vielleicht nicht
wörtlicher genommenwerden als die 'Bedrohung der
Verletzlichkeit'. Auffällig ist aber, daß Jonasan
Objektstelle offenbar nur anderes 'Sein' zuläßt, was
zumindest eine eigenwilligeSprachregelung darstellt. Statt für
seiende Dinge Verantwortung zu übernehmenund übertragen tut
man dies viel natürlicher und häufiger für
Entscheidungen. Es sind dies aber verschiedene Arten, von
Verantwortung zu reden: Jonasgebraucht 'Verantwortung' wie 'Liebe'
oder 'Fürsorge'. Wenn nach diesem Verständnis jemand
für seine Kinder verantwortlich ist, so heißt das, er ist
an ihrem Wohlergehen interessiert. Landläufigerweise kann man
aber noch in ganz andererWeise für seine Kinder verantwortlich
sein, weil man nämlich der ursächlicheGrund ihres Dasein
ist, oder weil man bezahlen muß, wenn sie in allzu jungen
Jahrenbeim Stehlen erwischt werden (muß man das?). Andererseits,
wieder im landläufigenSinne, trägt man Verantwortung oft
für Taten und Entscheidungen, die einemnicht gerade am Herzen
lagen, geschweige denn, man könne hier von 'Liebe'
oder'Fürsorge' sprechen. Kurz: Trotz des passenden Titels ist das
Buch von Jonasoffenbar irrelevant. ... notorisch immer dort, wo etwas schiefgegangen ist (Schäfer p. 83). Auffällig ist (nach Schäfer, ebd.),
daß wir auch für Unterlassungen verantwortlich machen, und
zweitens nur für solches, das vermeidbar gewesen
wäre. Der Begriff des Unbewußten weist auf ein Mißverhältnis zwischen dem Intendierten und dem zu Verantwortenden hin: Zwar habe nicht ich bewußt x intendiert, aber ich habe die Möglichkeit, mir eine unbewußte Intention zuzuschreiben, die dann in den Rahmen des von mir Verantworteten fällt. Vgl. Finkelstein. Vor wem oder was verantwortet wird Verantwortung setzt auch ein Asymmetrisches Verhältnis voraus zwischen dem Verantwortlichen und der Instanz, vor der er sich zu verantworten hat.Christian Müller betont dies in seinem Betrag zu A. Piepers Geschichte der neueren Ethik, Bd. 2: Verantwortung hat nur dort einen Sinn, wo, was sich verantworten muß, nicht zugleich Instanz der Verantwortung ist (p. 105) Weischedel fordert, da Verantworten ein sprachlicher Vorgang sein müsse, die Sprachfähigkeit der Instanz (Weischedel, Das Wesen der Verantwortung). Damit kommen für ihn nur Gott, andere Menschen, der Verantwortliche selbst oder ein idealer Partner eines Selbstgespräches (Grund-Ich) in Frage. Der Begriff conscientia steht uesprünglich für die unmittelbare Wahrnehmung des 'Gesetzes des Geistes' (vgl. Ryle). In säkulariserter Form bietet Schäfer ähnliches: Der Mensch hat Verantwortung vor einer (hier nicht näher spezifizierten) Instanz, die ihn als geschichtliches Wesen, als Akteur der Geschichte betrifft (Schäfer p. 85). Dahinter steht:
Risiko und Gefahr Der Verantwortungsbegriff läßt sich anhand eines weiteren Paares vonkomplementären Begriffen erläutern: Risiko und Gefahr. Unter Risiko wirdim allgemeinen (oder wenigesten am vernünftigsten) eine Bedrohlichkeitgesehen, die kalkulierbar ist und der bewußt entgegengesehen wird, Gefahrals Gegenbegriff dazu bezeichnet eine Bedrohung, die 'von außen' kommt. Anders gesagt:Risiken sind verantwortbare Gefahren (F. X. Kaufmann p. 33: 'domestizierte Gefährdungen'). Entweder wird der etwaige Schaden als Folge der Entscheidung gesehen, also auf dieEntscheidung zugerechnet. Dann sprechen wir von Risiko, und zwar vom Risikoder Entscheidung. Oder der etwaige Schaden wird als extern veranlaßt gesehen,also auf die Umwelt zugerechnet. Dann sprechen wir von Gefahr (Luhmann, Soziologie desRisikos, p. 31) Indem die Übernahme von Verantwortung auch diejenige von Risiken implizieren kann,wird auch der wesentliche Unterschied zur einfachen Pflichterfüllung deutlich. Verantwortungsvolle Aufgaben sind dem Allgemeinverständnis nach solche, bei deneneine bloße Pflichterfüllung nicht genügt (...) Die Zuschreibung von Verantwortung beinhaltet also das Vertrauen in die Fäigkeiten der betreffendenPerson oder Personengruppe, eine hinsichtlich des Lösungweges nicht näherbestimmte Aufgabe 'angemessen' oder 'erfolgreich' zu lösen (F. X. Kaufmann p. 45) Verantwortung unterscheidet sich darin von einer gewöhnlichen Pflicht, daßdem Verantwortenden nicht eine Handlungsanweisung gegeben wird, sondern eine Entscheidungüberlassen, oder ein Risiko übertragen. Sie kommt also gerade dort ins Spiel,wo keine Regeln feststehen (siehe mein Aufsatz zur sog. Mikropolitik). In gewissem Sinne ist Vorschreiben (von Verhaltungen) das Gegenteil von Zuschreiben (von Entscheidungen).In diesem Sinne ist Verantwortungsübernahme geradezu supererogatorisch, und dieseIntuition scheint auch Hans Jonas zu haben, wenn er sie als Gegenstück zurherkömmlichen Ethik fordert. Vor allem aber ist festzuhalten, daß auch wissenschaftliche Professionalisierung mit der Übernahme von Verantwortung qua Entscheidungskompetenzeinhergeht. Sowohl Träger und Gegenstand der Verantwortung als auch das Thema begründen sich aus der Spezifik von Manchtverhältnissen. Nur genau das, was Macht haben kann, trägt Verantwortung (und haben isolierte Individuen Macht?), und diese Macht bestimmt den Bereich ihrer Verantwortung. Dazu wäre noch mehr zu sagen, insbesondere zur logischen Struktur von Machtverhältnissen (Searle, Balzer, Foucault, Luhmann). Dies also kann als Ertrag dieser kleinen Untersuchung gelten: Verantwortlichkeit setzt also schon allein deswegen Freiheit voraus, weil sieAttribut von Entscheidungen ist. Urprünglich genommen bedeutet Verantwortlichkeitdie stellvertrentende Aneignung von Zielen und damit die Bereitschaft zur Übernahme von Risiken. |
||||||
|
|